Ausleihe von mobilen Endgeräten
Die Stadt Altenberg hat über das Sofortausstattungsprogramm des Bundes mobile Endgeräte beschafft, die im Falle einer Corona bedingten Schul-/Klassenschließung oder eines geteilten Unterrichts mit Präsenz/Online-Unterricht an Schüler/innen ausgeliehen werden können, die keine familiäre Möglichkeit zur Nutzung eines solchen Gerätes haben.
Da die Anzahl der Geräte begrenzt ist, wird es aller Voraussicht nach nicht möglich sein, alle Schüler/innen, bei denen ein Bedarf besteht, mit einem Gerät auszustatten. Ein Anspruch auf Ausleihe eines Gerätes besteht nicht. Die Entscheidung über die Geräteausgabe trifft der Schulträger nach Stellungnahme durch die Schule. Auf die Überlassung eines Gerätes besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe der Geräte erfolgt im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens durch den Schulträger.
Der Antragsteller (für minderjährige Schüler der/die Erziehungsberechtigte/n) muss in seinem Antrag glaubhaft machen, dass ein Bedarf für die Ausleihe besteht. Der Antrag wird durch die Schule geprüft und mit einer entsprechenden Stellungnahme der Schule an den Schulträger weitergeleitet. Der Antragsteller wird durch den Schulträger über die positive/negative Grundsatzentscheidung über die Aufnahme in der Liste der ausleihberechtigten Schüler/innen informiert. Die Geräte werden nach Verfügbarkeit in der Reihenfolge der von Schule und Schulträger gemeinsam festgelegten Prioritätenliste an die Schüler ausgegeben.
Vor Ausleihe der Geräte wird zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger ein Ausleihvertrag geschlossen, der die Bedingungen der Ausleihe festlegt.
Beachten Sie die vom Hauptamt der Stadt Altenberg zur Verfügung gestellte Information nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).